Anhang zum Finanzbericht

Grundlagen und Grundsätze der Rechnungslegung

Angewendetes Regelwerk
Nach Art. 19 des Gesetzes über eGovernment und Informatik (eGovG) sowie nach Art. 14 Abs. 1 der Statuten der AR Informatik AG richtet sich die Rechnungslegung nach den Bestimmungen des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes (FHG). Soweit das Gesetz oder die Statuten nichts anderes bestimmen, gelten gemäss Art. 10 Abs. 4 eGovG sinngemäss die Vorschriften des Obligationenrechts (OR) über die Aktiengesellschaft.

Art. 14 Abs. 2 der Statuten der ARI verweist für die Gewinnverwendung auf die gesetzlichen Bestimmungen. Das FHG äusserst sich nicht zum Thema Gewinnverwendung. Damit kommen die Regelungen gemäss Art. 671 OR zur Anwendung. Gemäss Art. 672 OR ist ARI verpflichtet, 5 % des Jahresgewinnes der gesetzlichen Gewinnreserven zuzuweisen, bis diese zusammen mit der gesetzlichen Kapitalreserve die Hälfte des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals erreicht haben (= CHF 750’000). Laut Art. 12 Abs. 4 eGovG können Reserven im Umfang von maximal 50 Prozent des Aktienkapitals gebildet werden (= maximal CHF 750’000). Die gesetzlichen Gewinnreserven betragen per 31.12.2023 CHF 750’000. Das Maximum gemäss eGovG wurde damit erreicht.

Gemäss Art. 12 Abs. 3 eGovG muss sich die ARI grundsätzlich aus den Eigenmitteln finanzieren. Sie kann verzinsliche Darlehen ausschliesslich beim Kanton und bei den Gemeinden aufnehmen.

Die Rechnungslegung hat sich am harmonisierten Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden bzw. nach dem FHG zu orientieren. Die in Art. 26 Abs. 2 FHG definierten Grundsätze zur Rechnungslegung (Bruttodarstellung, Periodengerechtigkeit, Fortführung, Wesentlichkeit, Verständlichkeit, Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Stetigkeit) weichen nicht von den allgemein gültigen Grundsätzen nach OR ab. Dies wird durch die externe Revisionsstelle geprüft. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden in den wesentlichen Bereichen nach den Bestimmungen des FHG und des OR angewendet.

Berichterstattung, Jahresrechnung
Die Jahresrechnung hat nach Art. 27 FHG im Minimum aus Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung, Bilanz und Anhang zu bestehen. Nach Art. 21 Abs. 1 FHG hat der Finanzbericht einen Finanzkommentar der Exekutive (bei der ARI = Verwaltungsrat), die Jahresrechnung inkl. Vergleich zum Budget und Vorjahr, eine Konsolidierung und den Prüfbericht des Revisionsorgans sowie Zusatzinformationen nach Bedarf zu enthalten. Ein Ausweis einer konsolidierten Jahresrechnung ist für die ARI nicht anwendbar.

Erfolgsrechnung
Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates vom 11.11.2013 wird auf den KMU-Kontoplan abgestellt und nicht auf den Kontoplan von HRM2 (FHG). Ausserordentliche, betriebsfremde Positionen sowie das Ergebnis aus Finanzierung werden separat ausgewiesen. Damit entspricht die Erfolgsrechnung einer zweistufigen Gliederung gemäss Tabelle 4 des Finanzhaushaltsgesetzes. In der Darstellung der Erfolgsrechnung wird das «Betriebsergebnis vor Steuern» (OR) ausgewiesen. Dieses Ergebnis entspricht gleichzeitig dem «Operativen Ergebnis» nach HRM2.

Investitionsrechnung
Eine Investitionsrechnung wird im System geführt und im Jahresbericht offengelegt.

Bilanz
Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates der AR Informatik AG vom 11.11.2013 ist die Bilanz nach dem KMU-Kontoplan strukturiert und wird folglich nicht in Finanz- und Verwaltungsvermögen aufgeteilt.

Die Bilanzierungsgrundsätze nach Art. 34 FHG decken sich grösstenteils mit den Anforderungen gemäss Art. 959 OR. Die Bezeichnungen der Bilanzpositionen entsprechen den obligationenrechtlichen Vorschriften (Art. 959a ff. OR). Die Einhaltung der Bilanzierungsgrundsätze wird durch die externe Revisionsstelle geprüft.

Beurteilung der Finanzlage
Das FHG fordert, dass finanzpolitische Zielgrössen für die Beurteilung der Finanzlage festzulegen sind. Dabei werden vom FHG acht Kennzahlen vorgegeben. Diese sind für einen KMU-Betrieb nur bedingt anwendbar bzw. aussagekräftig. Zur Beurteilung der Finanzlage werden in diesem Anhang zur Jahresrechnung einige unternehmensrelevante Finanzkennzahlen mit entsprechenden Richtwerten ausgewiesen (vgl. Kap. Finanzkennzahlen).

Sachanlagen, ordentliche Abschreibung, Wertberichtigung
Die Vorgaben des FHG decken sich sinngemäss mit denjenigen nach Art. 960a Abs. 3 OR (nutzungs- und altersbedingtem Wertverlust ist mit Abschreibungen Rechnung zu tragen). Sämtliche mobilen Anlagen werden in der Anlagebuchhaltung geführt. Beschaffte Komponenten werden direkt verbaut, in Betrieb genommen und stehen entsprechend sogleich auch im Einsatz. Die mobilen Sachanlagen werden zum Anschaffungs- bzw. Herstellkostenwert bewertet. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 20’000. Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für bestehende Anlagen, bei welchen im aktuellen Jahr weitere Zugänge verbucht werden, werden die Zugänge gestaffelt linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wurde vom Verwaltungsrat mit Beschluss vom 16.05.2018 wie folgt festgelegt:

Anlagebezeichnung Nutzungsdaur Jahre
Zentrale Infrastruktur  
On-/Offline-Speichersystem, Server, Netzwerkkomponenten 5
Netzwerkverbindungen 8
Arbeitsplatz  
Zero Client, Fat Client, Notebook, Touch- PC, Monitor, Drucker, Telefonsystem 5
Tablets 4
Smartphone 3
Software  
Applikationen, System- und Basissoftware 5
Übrige Anlagen  
Fahrzeuge 6
Mobiliar, Einrichtungen 12
Kühl-/Klima-/USV-Anlagen (RZ) 8
Notstromaggregat 8
Bauliche Anlagen (RZ) 15
Immaterielle Anlagen  
Dienstleistungen 5
Software-/Hardwarewartung (vertragsabhängig) 3-8
Nutzungsrechte (vertragsabhängig) 3-8

Zusätzliche Abschreibungen, Reserven, langfristige Rückstellungen
Zusätzliche Abschreibungen wurden keine getätigt. Im Rechnungsjahr 2018 wurden CHF 600’000 zweckgebundene Vorfinanzierungsreserven für zwei vom Verwaltungsrat im 2018 bewilligte Investitionsvorhaben gebildet. Die Vorfinanzierungen werden in der Bilanz separat ausgewiesen. 2019 erfolgten die ersten Entnahmen aus diesen Reserven. Sie werden in der Erfolgsrechnung im ausserordentlichen Erfolg verbucht:

Beträge in CHF Vorfinanzierung «Arbeitsplatz21» Vorfinanzierung «MS EA True Up Health»
Stand am 31.12.2018 300’000 300’000
Entnahmen 2019 60’000 35’000
Entnahmen 2020 60’000 132’500
Entnahmen 2021 60’000 132’500
Entnahmen 2022 60’000 0
Entnahmen 2023 60’000 0
Stand am 31.12.2023 0 0

Rückstellungen (langfristiges Fremdkapital) werden einzig in der Höhe von einem Prozent des Umsatzes für unkontrollierbare Ereignisse in der Zukunft wie Forderungen seitens von Kunden, Lieferanten gebildet. Per 31.12.2023 betragen diese Rückstellungen CHF 195’000. Der Verwaltungsrat hat im Rechnungsjahr 2023 die Bildung von zusätzlichen Rückstellungen von CHF 11’000 genehmigt. Neben den Vorfinanzierungen beinhaltet die Jahresrechnung der ARI nur gesetzliche Reserven.

Fälligkeit langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten (Fremdkapital)

* Die schriftliche Zusage seitens Kanton für die Verlängerung liegt bereits vor.
Beträge in CHF 31.12.2023 31.12.2022
Darlehen II (Darlehensgeber: Kanton) fällig am 30.11.2024* 3’000’000 3’000’000
Darlehen III (Darlehensgeber: Kanton) fällig am 06.01.2031 1’500’000 1’500’000

Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen

Beträge in CHF 31.12.2023 31.12.2022
Pensionskasse AR 87’257 82’148

Entschädigungen des Verwaltungsrates

* Entschädigung direkt an Arbeitgeber (Kanton) überwiesen; gemäss Art. 3 Abs. 6 Besoldungsverordnung (bGS 142.211)
Beträge in CHF 2023 Brutto 2022 Brutto
Lukas Fässler 43’997 35’100
Köbi Frei 9’300 16’800
Gaby Bolleter* 15’100* 13’800*
Ernst Pletscher 25’113 15’300
Harald Scherrer 7’800 16’300
Bruno Mayer 6’800  
Manfred Götz 8’800  

2023 entstanden höhere Aufwände aufgrund der Evaluation von zwei neuen Verwaltungsratsmitgliedern.

Langfristige, vertragliche Verbindlichkeiten
Im Folgenden werden langfristige, vertragliche Verbindlichkeiten deklariert. Es handelt sich um Verbindlichkeiten von CHF 50’000 und mehr pro Jahr, die nicht innerhalb von 12 Monaten kündbar sind:

* Wartungsverträge müssen nach Ablauf zwingend erneuert werden.
  Vertragsende Verbindlichkeit
    pro Jahr CHF
St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG; Dienstleistungsverträge für Glasfaserleitungen 31.12.2027 530’000
Rechenzentrum Ostschweiz AG 31.12.2027 170’000
SSGI/Axians Infoma Schweiz AG; Software-Wartungsverträge (Infoma newsystem) 31.12.2025 530’000
Microsoft; Lizenzwartungsvertrag 31.12.2024* 890’000
Ricoh AG; Rahmenvertrag, Miet-/Serviceverträge MFP-Geräte 31.12.2024* 410’000
SSGI/PMI AG; Lizenz-/ Wartungsverträge Scolaris 31.12.2024* 54’000

All-Risks-Sachversicherung
Der Wert der All-Risks-Sachversicherung (Feuer- und Elementarschäden) für die gesamte IT-Infrastruktur und die Büroeinrichtungen beträgt CHF 10.7 Mio.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag und bis zur Verabschiedung der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat am 13.03.2024 sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit der Jahresrechnung 2023 beeinträchtigen könnten bzw. an dieser Stelle offengelegt werden müssten.


Finanzkennzahlen

Vorbemerkungen
Artikel 12 Abs. 3 des eGovG besagt, dass sich ARI grundsätzlich aus den Eigenmitteln finanziert und sie verzinsliche Darlehen ausschliesslich beim Kanton und bei den Gemeinden aufnehmen kann. Darlehensgeber der in der Bilanz im langfristigen Fremdkapital ausgewiesenen Liquiditätsdarlehen ist der Kanton. Der Kanton ist Hauptaktionär der ARI. Je nach Betrachtungsweise könnten diese Darlehen aus wirtschaftlicher Sicht auch als Eigenkapital eingestuft werden. Andererseits ist ARI vertraglich und gesetzlich verpflichtet, die Darlehen zurückzubezahlen. Das wiederum heisst aus unternehmerischer Sicht, dass die Darlehen als langfristiges Fremdkapital einzustufen sind.

Eigenfinanzierungsgrad   Rechnung 2023 Rechnung 2022
buchhalterisch Eigenkapital 100% / Gesamtkapital 37 % 37 %

Richtwert: 30 - 60%
Aussage: Mit wie vielen Prozenten wird das Gesamtkapital mit Eigenkapital finanziert.

Fremdfinanzierungsgrad   Rechnung 2023 Rechnung 2022
buchhalterisch Fremdkapital x 100% / Gesamtkapital 63 % 63 %

Richtwert: 40—70 %
Aussage: Je höher der Fremdfinanzierungsgrad, desto abhängiger ist ein Unternehmen von den Kapitalgebern. Fremdkapital muss einerseits zurückbezahlt werden, andererseits sind dafür auch Zinsen fällig. Bei hohem Fremdfinanzierungsgrad sinkt der Handlungsspielraum z. B. bei Verlusten oder hohem Investitionsbedarf.


Selbstfinanzierungsgrad   Rechnung 2023 Rechnung 2022
buchhalterisch Reserven + Gewinnvortrag x 100% / Eigenkapital 63 % 61 %

Richtwert: >20%
Aussage: Der Selbstfinanzierungsgrad spiegelt das Verhältnis von Gewinnrücklagen zum gesamten Eigenkapital wider und gibt das Ausmass der «Finanzierung aus eigener Kraft» eines Unternehmens an.

Anlagedeckungsgrad 2   Rechnung 2023 Rechnung 2022
buchhalterisch Eigenkapital + langfrist. Fremdkap. x 100% / Anlagevermögen 166 % 192 %

Richtwert: >110 %
Aussage: Goldene Bilanzregel → Langfristig gebundenes Vermögen sollte durch langfristiges Kapital finanziert werden können.

Liquiditätsgrad 2   Rechnung 2023 Rechnung 2022
buchhalterisch Flüssige Mitel + Forderungen x 100% / kurzfristiges Fremdkapital 269 % 320 %

Richtwert: >100%
Aussage: Kurzfristige Schulden sollten durch die flüssigen Mittel und Kundenzahlungen beglichen werden können.