Dank dem neuen Online-Portal konnte der Prozess zur Ausstellung des Handlungsfähigkeitszeugnisses vereinfacht werden. Neu wird der gewünschte Nachweis direkt durch die KESB aus- und zugestellt. Gemeinden werden dadurch entlastet.

Basisinfrastruktur und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen
Ein Kernziel der ISK ist die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse in Appenzell Ausserrhoden. Im Regierungsprogramm 2024–20271 hat der Regierungsrat sich zum Ziel gesetzt, die Voraussetzungen und die nötige Organisation zu schaffen, um die digitale Transformation der kantonalen Verwaltung voranzutreiben. Bei der Erreichung dieses Ziels unterstützt ARI sowohl im Tagesgeschäft als auch in spezifischen Projekten. Der Grundstein für einen Ausbau der online verfügbaren Services für Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton wurde mit Einführung der qualifizierten digitalen Signatur im Juli 2023 und dem Produktivstart der gemeinsamen, digitalen Basisinfrastruktur zum Jahreswechsel 2023/2024 gelegt.
2022 bestand die Projektarbeit hauptsächlich aus umfangreichen Abklärungen und der Erarbeitung des Grobkonzepts/Projektantrags. Am 28. September 2022 hat die ISK die Zustimmung zum Projekt von sämtlichen Gemeinden und des Kantons bekannt gegeben. Gemäss Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes über eGovernment und Informatik (bGS 142.3) bedürfen gemeinsame Projekte von Kanton und Gemeinden der Zustimmung des Kantons und von zwei Dritteln der Gemeinden, welche mindestens fünfzig Prozent der Bevölkerung vertreten. Im Februar 2023 konnte der Projektausschuss schliesslich die Freigabe für das Detailkonzept zur Einführung der Signatur-Services der PrivaSphere AG für Dokumente und E-Mails ertei-len. Technische Anforderungen hinsichtlich Archivierung und Kompatibilität sind damit erfüllt. Neben der digitalen Signatur von PDF-Dokumenten sind auch die Erstellung von PDF/A-Dokumenten, Massensignaturen, die Signatur von E-Mail-Nach-richten sowie die Integration in Fachlösungen zwecks medienbruchfreier Prozesse möglich. Sämtliche E-Mail-Nachrichten, die über die Infrastruktur von ARI nach extern versendet werden, werden automatisch signiert. Dem Empfänger kann so garantiert werden, dass eine E-Mail tatsächlich vom Absender stammt, exakt zu diesem Zeitpunkt versendet und auch der Inhalt während des Versands nicht geändert wurde.
Seit Juli 2023 wird die digitale Signatur zur Unterzeichnung von Dokumenten für privatrechtliche Verfahren auf Wunsch bei interessierten kantonalen Amtsstellen und Gemeinden eingerichtet. Voraussetzung ist die einmalige Verifizierung der persönlichen Identität durch geschulte Mitarbeitende der ARI. Die eingeführte Lösung erfüllt die Anforderungen gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03). Dadurch ist die elektronische Unterschrift der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und elektronische Dokumente sind somit rechtsgültig unterzeichnet.
Für verwaltungsrechtliche Anwendungsfälle liegen die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (bGS 142.3) noch nicht vor. Diese sollen den digitalen Geschäftsverkehr der öffentlich-rechtlichen Institutionen umfassend regeln und werden voraussichtlich 2024 verabschiedet.
2021 – Projektauftrag
Der Startschuss zum Projekt «eGov-Infra AR» fiel bereits Ende 2021 mit der Genehmigung von Kanton und Gemeinden. Die gemeinsame Basisinfrastruktur in Appenzell Ausserrhoden soll folgende Vorgaben erfüllen:
2022 – Erarbeitung von Grob- und Detailkonzept
Anfang 2022 nahm das Projektteam bestehend aus Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und von ARI die Arbeit auf, um gemeinsam ein Konzept für die zentrale, digitale Basisinfrastruktur im Kanton zu erarbeiten. Zur Erarbeitung eines praxistauglichen Konzepts wurde u.a. ein Prototyp intensiv getestet. Die Ergebnisse dieses «Proof of Concept (POC)» flossen in das Detailkonzept ein. Mit dem Detailkonzept
lagen zum Jahresende 2022 schliesslich konkrete Anforderungen an die künftige Plattform vor.
Besonderheiten des Authentifizierungsdiensts der Schweizer Behörden (AGOV):
Bereits verfügbare Online-Services unter https://mein.ar.ch:
2024 geplante Erweiterungen:
Dank dem neuen Online-Portal konnte der Prozess zur Ausstellung des Handlungsfähigkeitszeugnisses vereinfacht werden. Neu wird der gewünschte Nachweis direkt durch die KESB aus- und zugestellt. Gemeinden werden dadurch entlastet.
Mit dem Online-Portal mein.ar.ch soll ein medienbruchfreier Prozess zwischen Besteller und Behörde ermöglicht werden. Dadurch kann zukünftig vollautomatisch eine Wohnsitzbestätigung oder ein Heimatausweis aus- und zugestellt werden. Mit dem digitalen Siegel wird die Echtheit des Dokuments bestätigt. Wir erwarten von der Umstellung Effizienzgewinne auf beiden Seiten – für die Bevölkerung und die Behörden.
Die digitale Basisinfrastruktur eGov-Infra AR stellt der Bevölkerung einen einfachen zentralen Zugriff auf verschiedene Dienstleistungen des Kantons und der Gemeinden zur Verfügung. Ich freue mich über diesen wichtigen Digitalisierungsschritt und hoffe, dass ihm weitere folgen werden. Neben der erhöhten Kundenfreundlichkeit erwarte ich aber auch, dass er hilft, die Arbeit der Amtsstellen mittel- und langfristig zu erleichtern.