Anhang zum Finanzbericht
Grundlagen und Grundsätze der Rechnungslegung
Angewendetes Regelwerk
Nach Art. 19 des Gesetzes über eGovernment und Informatik (eGovG) sowie nach Art. 14 Abs. 1 der Statuten der AR Informatik AG richtet sich die Rechnungslegung nach den Bestimmungen des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes (FHG). Soweit das Gesetz oder die Statuten nichts anderes bestimmen, gelten gemäss Art. 10 Abs. 4 eGovG sinngemäss die Vorschriften des Obligationenrechts (OR) über die Aktiengesellschaft.
Art. 14 Abs. 2 der Statuten der ARI verweisen für die Gewinnverwendung auf die gesetzlichen Bestimmungen. Das FHG äusserst sich nicht zum Thema Gewinnverwendung. Damit kommen die Regelungen gemäss Art. 671 OR zur Anwendung. Gemäss Art. 671 OR ist ARI verpflichtet, 5 % des Jahresgewinnes der allgemeinen gesetzlichen Reserve zuzuweisen, bis diese 20 % des einbezahlten Aktienkapitals erreicht haben (= CHF 300’000). Laut Art. 12 Abs. 4 des eGovG können Reserven im Umfang von maximal 50 % des Aktienkapitals gebildet werden (= maximal CHF 750’000). Die allgemeinen gesetzlichen Reserven betragen per 31.12.2021 CHF 750’000. Das Maximum gemäss eGovG wurde damit erreicht.
Gemäss Art. 12 Abs. 3 des eGovG muss sich die ARI grundsätzlich aus den Eigenmitteln finanzieren. Sie kann verzinsliche Darlehen ausschliesslich beim Kanton und bei den Gemeinden aufnehmen.
Die Rechnungslegung hat sich am harmonisierten Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden bzw. nach dem FHG zu orientieren. Die in Art. 26 Abs. 2 FHG definierten Grundsätze zur Rechnungslegung (Bruttodarstellung, Periodengerechtigkeit, Fortführung, Wesentlichkeit, Verständlichkeit, Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Stetigkeit) weichen nicht von den allgemein gültigen Grundsätzen nach OR ab. Dies wird durch die externe Revisionsstelle geprüft. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden in den wesentlichen Bereichen nach den Bestimmungen des FHG und des OR angewendet.
Berichterstattung, Jahresrechnung
Die Jahresrechnung hat nach Art. 27 FHG im Minimum aus Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung, Bilanz und Anhang zu bestehen. Nach Art. 21 Abs. 1 FHG hat der Finanzbericht einen Finanzkommentar der Exekutive (bei der ARI = Verwaltungsrat), die Jahresrechnung inkl. Vergleich zum Budget und Vorjahr, eine Konsolidierung und den Prüfbericht des Revisionsorgans sowie Zusatzinformationen nach Bedarf zu enthalten. Ein Ausweis einer konsolidierten Jahresrechnung ist für die ARI nicht anwendbar.
Erfolgsrechnung
Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates vom 11.11.2013 wird auf den KMU-Kontoplan abgestellt und nicht auf den Kontoplan von HRM2 (FHG). Ausserordentliche, betriebsfremde Positionen sowie das Ergebnis aus Finanzierung werden separat ausgewiesen. Damit entspricht die Erfolgsrechnung einer zweistufigen Gliederung gemäss Tabelle 4 FHG Gesetzestext mit Kommentar. In der Darstellung der Erfolgsrechnung wird das «Betriebsergebnis vor Steuern» (OR) ausgewiesen. Dieses Ergebnis entspricht gleichzeitig dem «Operativen Ergebnis» nach HRM2.
Investitionsrechnung
Eine Investitionsrechnung wird im System geführt und im Jahresbericht offengelegt.
Bilanz
Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates der AR Informatik AG vom 11.11.2013 ist die Bilanz nach dem KMU-Kontoplan strukturiert und wird folglich nicht in Finanz- und Verwaltungsvermögen aufgeteilt.
Die Bilanzierungsgrundsätze nach Art. 34 FHG decken sich grösstenteils mit den Anforderungen gemäss Art. 959 OR. Die Bezeichnungen der Bilanzpositionen entsprechen den obligationenrechtlichen Vorschriften (Art. 959a ff. OR). Die Einhaltung der Bilanzierungsgrundsätze wird durch die externe Revisionsstelle geprüft.
Beurteilung der Finanzlage
Das FHG fordert, dass finanzpolitische Zielgrössen für die Beurteilung der Finanzlage festzulegen sind. Dabei werden vom FHG 8 Kennzahlen vorgegeben. Diese sind für einen KMU-Betrieb nur bedingt anwendbar bzw. aussagekräftig. Zur Beurteilung der Finanzlage werden in diesem Anhang zur Jahresrechnung einige unternehmensrelevante Finanzkennzahlen mit entsprechenden Richtwerten ausgewiesen (vgl. Kap. Finanzkennzahlen).
Sachanlagen, ordentliche Abschreibung, Wertberichtigung
Die Vorgaben von FHG decken sich sinngemäss mit denjenigen nach Art. 960a Abs. 3 OR (nutzungs- und altersbedingtem Wertverlust ist mit Abschreibungen Rechnung zu tragen). Sämtliche mobilen Anlagen werden in der Anlagebuchhaltung geführt. Beschaffte Komponenten werden direkt verbaut, in Betrieb genommen und stehen entsprechend sogleich auch im Einsatz. Die mobilen Sachanlagen werden zum Anschaffungs- bzw. Herstellkostenwert bewertet. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 20’000. Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für bestehende Anlagen, bei welchen im aktuellen Jahr weitere Zugänge verbucht werden, werden die Zugänge gestaffelt linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wurde vom Verwaltungsrat mit Beschluss vom 16.5.2018 wie folgt festgelegt:
Anlagebezeichnung | Nutzungsdaur Jahre |
---|---|
Zentrale Infrastruktur | |
On-/Offline-Speichersystem, Server, Netzwerkkomponenten | 5 |
Netzwerkverbindungen | 8 |
Arbeitsplatz | |
Zero Client, Fat Client, Notebook, Touch- PC, Monitor, Drucker, Telefonsystem | 5 |
Tablets | 4 |
Smartphone | 3 |
Software | |
Applikationen, System- und Basissoftware | 5 |
Übrige Anlagen | |
Fahrzeuge | 6 |
Mobiliar, Einrichtungen | 12 |
Kühl-/Klima-/USV-Anlagen (RZ) | 8 |
Notstromaggregat | 8 |
Bauliche Anlagen (RZ) | 15 |
Immaterielle Anlagen | |
Dienstleistungen | 5 |
Software-/Hardwarewartung (vertragsabhängig) | 3-8 |
Nutzungsrechte (vertragsabhängig) | 3-8 |
Zusätzliche Abschreibungen, Reserven, RückstellungenZusätzliche Abschreibungen wurden keine getätigt.
Im Rechnungsjahr 2018 wurden CHF 600’000 zweckgebundene Vorfinanzierungsreserven für zwei vom Verwaltungsrat 2018 bewilligte Investitionsvorhaben gebildet. Die Vorfinanzierungen werden in der Bilanz separat ausgewiesen. 2019 erfolgten die ersten Entnahmen aus diesen Reserven. Sie werden in der Erfolgsrechnung im ausserordentlichen Erfolg verbucht:
Beträge in CHF | Vorfinanzierung «Arbeitsplatz21» | Vorfinanzierung «MS EA True Up Health» |
---|---|---|
Stand am 31.12.2018 | 300’000 | 300’000 |
Entnahmen 2019 | 60’000 | 35’000 |
Entnahmen 2020 | 60’000 | 132’500 |
Entnahmen 2021 | 60’000 | 132’500 |
Stand am 31.12.2021 | 120’000 | 0 |
Rückstellungen (Langfristiges Fremdkapital) werden einzig in der Höhe von einem Prozent des Umsatzes für unkontrollierbare Ereignisse in der Zukunft wie Forderungen seitens von Kunden, Lieferanten gebildet. Per 31.12.2021 betragen diese Rückstellungen CHF 169’000. Der Verwaltungsrat hat im Rechnungsjahr 2021 die Bildung von zusätzlichen Rückstellungen von CHF 7’000 genehmigt. Neben den Vorfinanzierungen beinhaltet die Jahresrechnung der ARI nur gesetzliche Reserven.
Fälligkeit langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten (Fremdkapital)
Beträge in CHF | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
---|---|---|
Darlehen I (Darlehensgeber: Kanton), fällig am 08.01.2022 | 2’000’000 | 2’000’000 |
Darlehen II (Darlehensgeber: Kanton) fällig am 30.11.2024 | 3’000’000 | 3’000’000 |
Darlehen III (Darlehensgeber: Kanton) fällig am 06.01.2031 | 1’500’000 | 0 |
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Beträge in CHF | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
---|---|---|
Pensionskasse AR | 78’612 | 75’060 |
Entschädigungen des Verwaltungsrates
Beträge in CHF | 2021 brutto | 2021 netto |
---|---|---|
Lukas Fässler, VR-Präsident | 35’800 | 34’497 |
Köbi Frei, VR-Vize-Präsident | 17’300 | 16’193 |
Gaby Bolleter* | 12’800 | 12’800 |
Ernst Pletscher | 14’300 | 13’385 |
Harald Scherrer | 15’300 | 14’321 |
Langfristige, vertragliche Verbindlichkeiten
Im Folgenden werden langfristige, vertragliche Verbindlichkeiten deklariert. Es handelt sich um Verbindlichkeiten von CHF 50’000 und mehr pro Jahr, die nicht innerhalb von 12 Monaten kündbar sind:
Vertragsende | Verbindlichkeit | |
---|---|---|
pro Jahr CHF | ||
St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG; Dienstleistungsverträge für Glasfaserleitungen | 31.12.2027 | 530’000 |
SSGI/Axians IT&T; Software-Wartungsverträge (Infoma newsystem) | 31.12.2025 | 480’000 |
Microsoft; Lizenzwartungsvertrag | 31.12.2024 | 890’000 |
Ricoh AG; Rahmenvertrag, Miet-/Serviceverträge MFP-Geräte | 31.12.2024 | *380’000 |
SSGI/PMI AG; Lizenz-/ Wartungsverträge Scolaris | 31.12.2024 | 54’000 |
All Risks Sachversicherung
Der Wert der All-Risks-Sachversicherung (Feuerund Elementarschäden) für die gesamte IT-Infrastruktur und die Büroeinrichtungen beträgt CHF 10.1 Mio.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag und bis zur Verabschiedung der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat am 17.3.2022 sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit der Jahresrechnung 2021 beeinträchtigen könnten bzw. an dieser Stelle offengelegt werden müssten.
Finanzkennzahlen
Vorbemerkungen
Art. 12 Abs. 3 des eGovG besagt, dass sich ARI grundsätzlich aus den Eigenmitteln finanziert und sie verzinsliche Darlehen ausschliesslich beim Kanton und bei den Gemeinden aufnehmen kann. Darlehensgeber der in der Bilanz im langfristigen Fremdkapital ausgewiesenen Liquiditätsdarlehen ist der Kanton. Der Kanton ist Hauptaktionär der ARI. Je nach Betrachtungsweise könnten diese Darlehen aus wirtschaftlicher Sicht auch als Eigenkapital eingestuft werden. Andererseits ist ARI vertraglich und gesetzlich verpflichtet, die Darlehen zurückzubezahlen. Das wiederum heisst aus unternehmerischer Sicht, dass die Darlehen als langfristiges Fremdkapital einzustufen sind.
Eigenfinanzierungsgrad | Rechnung 2021 | Rechnung 2020 | |
---|---|---|---|
buchhalterisch | Eigenkapital 100% / Gesamtkapital | 29 % | 29 % |
Richtwert: 30 - 60%
Aussage: Mit wie vielen Prozenten wird das Gesamtkapital mit Eigenkapital finanziert.
Fremdfinanzierungsgrad | Rechnung 2021 | Rechnung 2020 | |
---|---|---|---|
buchhalterisch | Fremdkapital x 100% / Gesamtkapital | 71% | 71% |
Richtwert: 40—70 %
Aussage: Je höher der Fremdfinanzierungsgrad, desto abhängiger ist ein Unternehmen von den Kapitalgebern. Fremdkapital muss einerseits zurückbezahlt werden, andererseits sind dafür auch Zinsen fällig. Bei hohem Fremdfinanzierungsgrad sinkt der Handlungsspielraum z. B. bei Verlusten oder hohem Investitionsbedarf.
Selbstfinanzierungsgrad | Rechnung 2021 | Rechnung 2020 | |
---|---|---|---|
buchhalterisch | Reserven + Gewinnvortrag x 100% / Eigenkapital | 52 % | 47 % |
Richtwert: >20%
Aussage: Der Selbstfinanzierungsgrad spiegelt das Verhältnis von Gewinnrücklagen zum gesamten Eigenkapital wider und gibt das Ausmass der «Finanzierung aus eigener Kraft» eines Unternehmens an.
Anlagedeckungsgrad 2 | Rechnung 2021 | Rechnung 2020 | |
---|---|---|---|
buchhalterisch | Eigenkapital + langfrist. Fremdkap. x 100% / Anlagevermögen | 256 % | 165 % |
Richtwert: >110 %
Aussage: Goldene Bilanzregel → Langfristig gebundenes Vermögen sollte durch langfristiges Kapital finanziert werden können.
Liquiditätsgrad 2 | Rechnung 2021 | Rechnung 2020 | |
---|---|---|---|
buchhalterisch | Flüssige Mitel + Forderungen x 100% / kurzfristiges Fremdkapital | 737 % | 261 % |
Richtwert: >100%
Aussage: Kurzfristige Schulden sollten durch die flüssigen Mittel und Kundenzahlungen beglichen werden können.