Anhang zum Finanzbericht
Grundlagen und Grundsätze der Rechnungslegung
Angewendetes Regelwerk
Nach Art. 19 des Gesetzes über eGovernment und Informatik (eGovG) sowie nach Art. 14 Abs. 1 der Statuten der AR Informatik AG richtet sich die Rechnungslegung nach den Bestimmungen des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes (FHG). Soweit das Gesetz oder die Statuten nichts anderes bestimmen, gelten gemäss Art. 10 Abs. 4 eGovG sinngemäss die Vorschriften des Obligationenrechts (OR) über die Aktiengesellschaft.
Art. 14 Abs. 2 der Statuten der ARI verweisen für die Gewinnverwendung auf die gesetzlichen Bestimmungen. Das FHG äusserst sich nicht zum Thema Gewinnverwendung. Damit kommen die Regelungen gemäss Art. 671 OR zur Anwendung. Gemäss Art. 671 OR ist ARI verpflichtet, 5% des Jahresgewinnes der allgemeinen gesetzlichen Reserve zuzuweisen, bis diese 20 Prozent des einbezahlten Aktienkapitals erreicht haben (= CHF 300‘000). Laut Art. 12 Abs. 4 des eGovG können Reserven im Umfang von maximal 50 Prozent des Aktienkapitals gebildet werden (= maximal CHF 750‘000). Die allgemeinen gesetzlichen Reserven betragen per 01.01.2019 CHF 750‘000. Das Maximum gemäss eGovG wurde damit erreicht.
Gemäss Art. 12 Abs. 3 des eGovG muss sich die ARI grundsätzlich aus den Eigenmitteln finanzieren. Sie kann verzinsliche Darlehen ausschliesslich beim Kanton und bei den Gemeinden aufnehmen.
Die Rechnungslegung hat sich am harmonisierten Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden bzw. nach dem FHG zu orientieren. Die in Art. 26 Abs. 2 FHG definierten Grundsätze zur Rechnungslegung (Bruttodarstellung, Periodengerechtigkeit, Fortführung, Wesentlichkeit, Verständlichkeit, Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Stetigkeit) weichen nicht von den allgemeingültigen Grundsätzen nach OR ab. Dies wird durch die externe Revisionsstelle geprüft. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden in den wesentlichen Bereichen nach den Bestimmungen des FHG und des OR angewendet.
Berichterstattung, Jahresrechnung
Die Jahresrechnung hat nach Art. 27 FHG im Minimum aus Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung, Bilanz und Anhang zu bestehen. Nach Art. 21 Abs. 1 FHG hat der Finanzbericht einen Finanzkommentar der Exekutive (bei der ARI = Verwaltungsrat), die Jahresrechnung inkl. Vergleich zum Budget und Vorjahr, eine Konsolidierung und den Prüfbericht des Revisionsorgans sowie Zusatzinformationen nach Bedarf zu enthalten. Ein Ausweis einer konsolidierten Jahresrechnung ist für die ARI nicht anwendbar.
Erfolgsrechnung
Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates vom 11.11.2013 wird auf den KMU-Kontoplan abgestellt und nicht auf den Kontoplan von HRM2 (FHG). Ausserordentliche, betriebsfremde Positionen sowie das Ergebnis aus Finanzierung werden separat ausgewiesen. Damit entspricht die Erfolgsrechnung einer zweistufigen Gliederung gemäss Tabelle 4 FHGGesetzestext mit Kommentar. In der Darstellung der Erfolgsrechnung wird das «Betriebsergebnis vor Steuern» (OR) ausgewiesen. Dieses Ergebnis entspricht gleichzeitig dem «Operativen Ergebnis» nach HRM2.
Investitionsrechnung
Eine Investitionsrechnung wird im System geführt und im Jahresbericht offengelegt.
Bilanz
Die Bilanz ist nach dem KMU-Kontoplan strukturiert und wird folglich nicht in Finanz- und Verwaltungsvermögen aufgeteilt (siehe Beschluss des Verwaltungsrates der AR Informatik AG vom 11.11.2013).
Die Bilanzierungsgrundsätze nach Art. 34 FHG decken sich grösstenteils mit den Anforderungen gemäss Art. 959 OR. Die Bezeichnungen der Bilanzpositionen entsprechen den obligationenrechtlichen Vorschriften (Art. 959a ff. OR). Die Einhaltung der Bilanzierungsgrundsätze wird durch die externe Revisionsstelle geprüft.
Beurteilung der Finanzlage
Das FHG fordert, dass finanzpolitische Zielgrössen für die Beurteilung der Finanzlage festzulegen sind. Dabei werden vom FHG acht Kennzahlen vorgegeben. Diese sind für einen KMU-Betrieb nur bedingt anwendbar bzw. aussagekräftig. Zur Beurteilung der Finanzlage werden in diesem Anhang zur Jahresrechnung einige unternehmensrelevante Finanzkennzahlen mit entsprechenden Richtwerten ausgewiesen (vgl. Kap. Finanzkennzahlen).
Sachanlagen, ordentliche Abschreibung, Wertberichtigung
Die Vorgaben von FHG decken sich sinngemäss mit denjenigen nach Art. 960a Abs. 3 OR (nutzungsund altersbedingtem Wertverlust ist mit Abschreibungen Rechnung zu tragen). Sämtliche mobilen Anlagen werden in der Anlagebuchhaltung geführt. Beschaffte Komponenten werden direkt verbaut, in Betrieb genommen und stehen entsprechend sogleich auch im Einsatz. Die mobilen Sachanlagen werden zum Anschaffungs- bzw. Herstellkostenwert bewertet. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 20‘000. Anschaffungen unter diesem Betrag werden im Anschaffungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für bestehende Anlagen, bei welchen im aktuellen Jahr weitere Zugänge verbucht werden, werden die Zugänge gestaffelt linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wurde vom Verwaltungsrat mit Beschluss vom 16.05.2018 wie folgt festgelegt:
Anlagebezeichnung | Nutzungsdaur Jahre |
---|---|
Zentrale Infrastruktur | |
On-/Offline-Speichersystem, Server, Netz-werkkomponenten | 5 |
Netzwerkverbindungen | 8 |
Arbeitsplatz | |
Zero Client, FAT Client, Notebook, Touch-PC, Monitor, Drucker, Telefonsystem | 5 |
Tablets | 4 |
Smartphone | 3 |
Software | |
Applikationen, System- und Basissoftware | 5 |
Übrige Anlagen | |
Fahrzeuge | 6 |
Mobiliar, Einrichtungen | 12 |
Kühl-/Klima-/USV-Anlagen (RZ) | 8 |
Bauliche Anlagen (RZ) | 15 |
Immaterielle Anlagen | |
Dienstleistungen | 5 |
Software-/Hardwarewartung (vertragsabhängig) | 3 - 8 |
Nutzungsrechte (vertragsabhängig) | 3 - 8 |
Zusätzliche Abschreibungen, Reserven, Rückstellungen
Zusätzliche Abschreibungen wurden keine getätigt. Im Rechnungsjahr 2018 wurden CHF 600‘000 zweckgebundene Vorfinanzierungsreserven für zwei vom Verwaltungsrat im 2018 bewilligte Investitionsvorhaben gebildet. Die Vorfinanzierungen werden in der Bilanz separat ausgewiesen. 2019 erfolgten die ersten Entnahmen aus diesen Reserven. Sie werden in der Erfolgsrechnung im ausserordentlichen Erfolg verbucht. Die Auflösung der Vorfinanzierungsreserven erfolgt gemäss dem FHG linear über die Nutzungsdauer:
Beträge in CHF | Vorfinanzierung «Arbeitsplatz21» | Vorfinanzierung «MS EA TrueUp Health» |
---|---|---|
Stand am 31.12.2018 | 300‘000 | 300‘000 |
Entnahme 2019 | 60‘000 | 35‘000 |
Stand am 31.12.2019 | 240‘000 | 265‘000 |
Rückstellungen werden einzig in der Höhe von einem Prozent des Umsatzes für unkontrollierbare Ereignisse in der Zukunft wie Forderungen seitens von Kunden, Lieferanten gebildet. Per 31.12.2019 betragen diese Rückstellungen CHF 149‘000. Im Rechnungsjahr 2019 wurden keine zusätzlichen Rückstellungen verbucht. Neben den Vorfinanzierungen beinhaltet die Jahresrechnung der ARI nur gesetzliche Reserven.
Fälligkeit langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten (Fremdkapital)
31.12.2018 | 31.12.2017 | |
---|---|---|
CHF | CHF | |
Darlehen I (Darlehensgeber: Kanton), fällig am 08.01.2022 | 2‘000‘000 | 2‘000‘000 |
Darlehen II (Darlehensgeber: Kanton) fällig am 30.11.2024 | 3‘000‘000 | 3‘000‘000 |
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2019 | 31.12.2018 | |
---|---|---|
CHF | CHF | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
Gegenüber Dritten | 475‘759 | 443‘942 |
Gegenüber Beteiligten und Organen: Kanton (Aktionäre) | 842‘805 | 661‘100 |
Gebenüber Beteiligten und Organen: Gemeinden (Aktionäre) | 788‘773 | 785‘957 |
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2‘107‘337 | 1‘890‘999 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
Gegenüber Dritten | 1‘262‘588 | 728‘100 |
Gegenüber Beteiligten und Organen: Kanton (Aktionäre) | 20‘298 | 20‘277 |
Gebenüber Beteiligten und Organen: Gemeinden (Aktionäre) | 7‘137 | 1‘479 |
Total Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1‘290‘023 | 749‘856 |
Netto-Entschädigungen des Verwaltungsrates
2019 | 2018 | |
---|---|---|
CHF | CHF | |
Lukas Fässler, VR-Präsident, Mitglied Strategiekommission (ab 01.07.2019) | 12‘285 | 0 |
Köbi Frei, VR-Vizepräsident (ab 01.07.2019) | 5‘604 | 0 |
Gaby Bolleter (ab 01.07.2019)* | 5‘500 | 0 |
Ernst Pletscher, 2019: VR-Wahlausschuss | 12‘238 | 4‘971 |
Harald Scherrer (ab 01.07.2019) | 4‘666 | 0 |
Rolf Degen, VR-Präsident, 2019: VR-Wahlausschuss, Mitglied Strategiekommission (bis 30.06.2019) | 32‘137 | 30‘225 |
Inge Schmid, VR-Vizepräsidentin (bis 30.06.2019) | 5‘275 | 10‘855 |
Christian Dolf (bis 30.06.2019) | 2‘486 | 4‘666 |
Alfred Stricker (bis 30.06.2019)* | 3‘000 | 5‘500 |
Josef Müggler (bis 30.06.2019) | 3‘892 | 7‘489 |
Paola Giuliani (bis 30.06.2019)* | 2‘500 | 5‘500 |
Hansueli Reutegger (bis 30.06.2019) | 2‘486 | 4‘971 |
Robert Welle, Mitglied Strategiekommision (bis 30.06.2019) | 2‘837 | 6‘612 |
*Entschädigung (Bruttobetrag) direkt an die Arbeitgeber überwiesen
Langfristige, vertragliche Verbindlichkeiten
Im Folgenden werden langfristige, vertragliche Verbindlichkeiten deklariert. Es handelt sich um Verbindlichkeiten von CHF 50‘000 und mehr pro Jahr, die nicht innerhalb von 12 Monaten kündbar sind:
Vertragsende | Verbindlichkeit | |
---|---|---|
pro Jahr CHF | ||
St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG; Dienstleistungsverträge für Glasfaserleitungen | 31.12.2027 | 400'000 |
SSGI/Axians IT&T; Software-Wartungsverträge (Infoma newsystem) | 01.04.2021 | 540'000 |
Microsoft; Lizenzverträge (neuer Vertrag ab 2019) | 31.12.2021 | 700'000 |
Assekuranz AR; Mietvertrag Büroräume Poststr. 10A, Herisau | 31.12.2020 | 190'000 |
Ricoh AG; Miet-/Serviceverträge MFP-Geräte | 31.12.2020 | 460'000 |
SSGI/PMI AG; Lizenz-/Wartungsverträge Scolaris | 31.12.2024 | 54‘000 |
All Risks Sachversicherung
Der Wert der «All Risks»-Sachversicherung (Feuerund Elementarschäden) für die gesamte IT-Infrastruktur und die Büroeinrichtungen beträgt CHF 10.1 Mio.
Derivative Finanzinstrumente
Die ARI hat bislang keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt und beabsichtigt auch zukünftig auf den Einsatz zu verzichten. Die ARI ist mit einem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrates vom 09.03.2018 den neuen Bestimmungen nachgekommen: «Der Verwaltungsrat stellt fest, dass die ARI im Geschäftsjahr 2017 keine Derivate eingesetzt hat und dass sie auch zukünftig bis zum Widerruf dieses Beschlusses keine Derivate einsetzen wird und somit gemäss Art. 113 Abs. 2 FinfraV von den Pflichten gemäss FinfraG befreit ist.»
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag und bis zur Verabschiedung der Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat am 11.03.2020 sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit der Jahresrechnung
2019 beeinträchtigen könnten bzw. an dieser Stelle offengelegt werden müssten.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die ARI werden zum aktuellen Zeitpunkt als gering eingestuft. Insbesondere ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten
und Schulden. ARI erzielt rund 96% des Umsatzesmit Infrastruktur-Services bzw. mit Services, die den ICT-Grundbedarf abdecken. Diese Services werden zu fixen Pauschalen monatlich verrechnet. Die Nachfrage
nach diesen Basis-Services sinkt aufgrund der Corona-Krise nicht, im Gegenteil.
Weniger als 4% des Umsatzes entfällt auf Dienstleistungen, die nach Aufwand verrechnet werden. Selbst wenn aufgrund der Krise einzelne Projekte gestoppt oder verschoben werden, hat dies voraussichtlich und gestützt auf die heute aktuelle Beurteilung nur geringfügige Auswirkungen auf das Ergebnis. Anderslautende spätere Einschätzungen aufgrund der sich entwickelnden Ereignisse bleiben vorbehalten.
Finanzkennzahlen
Vorbemerkungen
Art. 12 Abs. 3 des eGovG besagt, dass sich ARI grundsätzlich aus den Eigenmitteln finanziert und sie verzinsliche Darlehen ausschliesslich beim Kanton und bei den Gemeinden aufnehmen kann. Darlehensgeber der in der Bilanz im langfristigen Fremdkapital ausgewiesenen Liquiditätsdarlehen ist der Kanton. Der Kanton ist Hauptaktionär der ARI. Je nach Betrachtungsweise könnte dieses Darlehen aus wirtschaftlicher Sicht auch als Eigenkapital eingestuft werden. Andererseits ist ARI vertraglich und gesetzlich verpflichtet, die Darlehen zurückzubezahlen. Das wiederum heisst aus unternehmerischer Sicht, dass die Darlehen als langfristiges Fremdkapital einzustufen sind.
Eigenfinanzierungsgrad | Rechnung 2019 | Rechnung 2018 | |
---|---|---|---|
buchhalterisch | Eigenkapital x 100% / Gesamtkapital | 35% | 38% |
Richtwert: 30 - 60%
Aussage: Mit wie vielen Prozenten wird das Gesamtkapital mit Eigenkapital finanziert.
Fremdfinanzierungsgrad | Rechnung 2019 | Rechnung 2018 | |
---|---|---|---|
buchhalterisch | Fremdkapital x 100% / Gesamtkapital | 65% | 62% |
Richtwert: 40 – 70%
Aussage: Je höher der Fremdfinanzierungsgrad, desto abhängiger ist ein Unternehmen von den Kapitalgebern. Fremdkapital muss einerseits zurückbezahlt werden, andererseits muss man dafür auch Zinsen bezahlen. Bei hohem Fremdfinanzierungsgrad sinkt der Handlungsspielraum z.B. bei Verlusten oder hohem Investitionsbedarf.
Selbstfinanzierungsgrad | Rechnung 2019 | Rechnung 2018 | |
---|---|---|---|
buchhalterisch | Reserven + Gewinnvortrag x 100% / Eigenkapital | 57% | 60% |
Richtwert: >20%
Aussage: Der Selbstfinanzierungsgrad spiegelt das Verhältnis von Gewinnrücklagen zum gesamten Eigenkapital wider und gibt das Ausmass der «Finanzierung aus eigener Kraft» eines Unternehmens an.
Anlagedeckungsgrad 2 | Rechnung 2019 | Rechnung 2018 | |
---|---|---|---|
buchhalterisch | Eigenkapital + langfrist. Fremdkap. x 100% / Anlagevermögen | 194% | 193% |
Richtwert: >110%
Aussage: Goldene Bilanzregel ->Langfristig gebundenes Vermögen sollte durch langfristiges Kapital finanziert werden können.
Liquiditätsgrad 2 | Rechnung 2019 | Rechnung 2018 | |
---|---|---|---|
buchhalterisch | Flüssige Mitel + Forderungen x 100% / kurzfristiges Fremdkapital | 403% | 547% |
Richtwert: >100%
Aussage: Kurzfristige Schulden sollten durch die flüssigen Mittel und Kundenzahlungen beglichen werden können.