Periodische Prüfung der Preisgestaltung

AR Informatik AG ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Dienstleistungen zu kostendeckenden, marktgerechten und transparenten Preisen zu verrechnen. Seit der Revision des eGovG (bGS 142.3) obliegt der kantonalen Finanzkontrolle die Aufgabe, die Preisgestaltung der ARI periodisch zu überprüfen.

Im Sommer 2021 wurden rückblickend die Preise 2020 unter den Gesichtspunkten der Kostendeckung, Marktgerechtigkeit und Transparenz geprüft. Ausserdem wurden die für 2022 budgetierten Preise (Stand Ende April 2021) in Bezug auf die Kalkulation und Preisgestaltung untersucht. Im abschliessenden Prüfbericht bestätigt die kantonale Finanzkontrolle ARI eine nachvollziehbare, transparente, ordnungs- und rechtmässige Preisgestaltung. Zudem hält die Finanzkontrolle fest, dass die Produktionskosten der angebotenen elektronischen Arbeitsplätze gemäss dem Benchmark deutlich unter dem Durchschnitt der verglichenen Unternehmen liegen.

Abschliessend werden im Prüfbericht folgende Empfehlungen abgegeben:

  • Prüfung im Hinblick auf die nächste Benchmark- Analyse, wieweit auch Kosten aus anderen Bereichen (Gemeinkosten, Applikationen) mit anderen IT-Betrieben verglichen werden könnten.
  • Festlegung in den Grundsätzen zur Preispolitik durch den Verwaltungsrat, wie mit einem Bilanzgewinn bei vollständiger Äufnung der gesetzlichen Reserve umzugehen ist bzw. wann (z. B. bei Überschreitung einer Bandbreite) Preisanpassungen vorzunehmen sind.

ARI nimmt die Empfehlungen für künftige Benchmark- Analysen und Strategiefestlegungen in Abstimmung mit der Finanzplanung auf. Darüber hinaus findet ein regelmässiger informeller Austausch mit vergleichbaren Informatik-Dienstleistern statt, um weitere Verbesserungsmöglichkeiten im Tagesgeschäft aufzudecken.