Externer Kostenvergleich für den elektronischen Arbeitsplatz

Im ersten Quartal 2021 wurde ein Kosten-Benchmark für den elektronischen Arbeitsplatz mit vergleichbaren kantonalen Informatik-Dienstleistern unter der Leitung der Axeba AG durchgeführt. Grundlage für den Vergleich waren die Kosten der Dienstleister aller 12 Monate im Jahr 2020.

Die Kosten der evaluierten Dienstleister wurden nicht nur einander gegenübergestellt. Sie wurden auch mit den durchschnittlichen Kosten von rund 20 Kantonen, Städten und weiteren öffentlich- rechtlichen Organisationen sowie dem Gesamtdurchschnitt aller untersuchten Firmen (ca. 100 Firmen mit über 350’000 Arbeitsplätzen), jeweils über die letzten 4 Jahre, aus der axeba-Datenbank verglichen.

Für ARI brachte dieser Kostenvergleich insgesamt folgende Erkenntnisse:

  • ARI produziert den gesamten elektronischen Arbeitsplatz mit Kosten von CHF 109 pro Benutzer im Monat. Das ist ein sehr tiefer Wert im Vergleich zu den anderen Dienstleistern bzw. dem Verwaltungsdurchschnitt (Grafiken 1/2/3 nächste Seite).
  • Der Anteil der Personalkosten liegt auf einem üblichen Wert bei rund 40 %. Für Outsourcing fallen nur sehr geringe Kosten an (Grafik 4 nächste Seite). — Im Vor-Ort-Support sind nur sehr wenige Einsätze nötig, auch dank der Nutzung von Thin Clients. Die Auslastung ist gut.
  • Für Festnetz-Telefonie werden wenig personelle Ressourcen eingesetzt, die Verbindungskosten sind im Verhältnis deutlich günstiger.
  • Das Netzwerk (Enduser LAN) erfordert hohe personelle Ressourcen. Es werden verhältnismässig viele Ports verwaltet.
  • Die Anzahl der Anfragen an den Service Desks liegen im Durchschnitt und die Auslastung des Service Desk ist gut.
  • Es werden viele Softwarepakete verarbeitet — bei einer geringen Paketierungs-Änderungsrate. Die MS-Office-Kosten sind im Vergleich sehr tief.
  • Endgeräte stehen günstiger als bei den Vergleichsfirmen zur Verfügung. Die Anzahl Geräte pro Benutzer liegt im Durchschnitt.
  • Für mobile Telefonie sind sehr viele Handys und SIM-Karten im Einsatz, was wiederum vergleichsweise hohe personelle Ressourcen beansprucht.

Die kantonale Finanzkontrolle bewertet die Ergebnisse aus dem Benchmark wie folgt:
«Aus der Benchmarkanalyse kann eine Aussage für rund 48 % der Kosten der ARI (gemäss Kalkulation für 2022) abgeleitet werden. Die verglichenen Kosten der sog. technischen Services kommen auch in Bereichen ausserhalb des elektronischen Arbeitsplatzes zum Tragen.

Keine Aussage trifft der Benchmark zu den Kosten der Applikationen (rund 26 % der Gesamtkosten), den Gemeinkosten (rund 18 %), den Projektkosten (rund 6 %) und Kosten für die IT-Infrastruktur (rund 2 %). Insbesondere bei den Applikationskosten handelt es sich um Kosten, welche durch ARI grösstenteils nicht beeinflussbar sind, da die Verantwortung für den Beschaffungsentscheid von Applikationen ausserhalb des Grundbedarfs beim Kunden liegt (Art. 5 eGovG).

Wir beurteilen den durchgeführten Benchmark für einen Vergleich der Kosten des elektronischen Arbeitsplatzes als sehr solide und die Ergebnisse für ARI als sehr positiv. Aufgrund der Tatsache, dass mit dem Benchmark nur die Kosten und nicht die Preise verglichen wurden, kann unseres Erachtens zur Beurteilung der Marktgerechtigkeit der Preise daraus nur in beschränktem Mass eine Aussage gemacht werden. Aufgrund der Benchmark-Analyse bestehen jedoch keine Anzeichen, dass die Preise der ARI nicht marktgerecht wären.»